1. Allgemeines
1.1
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote. Zusätzlich - und im Zweifel vorrangig - gelten die dem jeweiligen Vertrag beigefügten speziellen Geschäftsbedingungen.
1.2
Ihre etwa entgegenstehenden Geschäftsbedingungen werden auch ohne unseren ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil.
1.3
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1
Unsere Angebote, Preislisten, Rundschreiben, Beschreibungen und technische Daten sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen, freibleibend und unverbindlich.
2.2
Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen.
3. Installation, Schulung und Beratung
Installation, Schulung und Einweisung in die Bedienung gelieferter Soft- oder Hardware gehören nicht automatisch zum Leistungsumfang, sondern werden aufgrund einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung gesondert berechnet.
4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang; Abnahme
4.1
Wenn Sie Vollkaufmann sind, sind Sie verpflichtet, etwa gelieferte Soft- oder Hardware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu prüfen und uns erkennbare Fehler unverzüglich anzuzeigen. Erkennbare Mängel können nur zu Ansprüchen führen, wenn Sie uns innerhalb 1 Woche angezeigt werden.
4.2
Wir sind berechtigt, von uns geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
4.3
Ihre Unterschrift unter einen Servicebericht unseres Mitarbeiters gilt als Abnahme der Leistung oder Teilleistung.
5. Preise
5.1
Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen, maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2
Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet.
6. Lieferfristen
6.1
Von uns genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt sind.
6.2
Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
6.3
Lieferfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von uns nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei uns, unseren Lieferanten oder Unterlieferanten.
7. Haftung
7.1
Wir haften lediglich für Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben, nicht jedoch für einfache Fahrlässigkeit. Wir sind während der Gewährleistungszeit lediglich verpflichtet, auftretende Fehler nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Weitergehende Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
7.2
Wir haften allenfalls für vorhersehbaren Schaden, nicht jedoch für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, soweit Sie deren Eintritt durch zumutbare Maßnahmen, insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung, hätte verhindern können.
7.3
Wir haften nicht für den Verlust von Daten. Wir empfehlen, eine umfassende Datensicherung vor jeder Installation der Software, eines Updates oder einer Neuversion sowie vor dem Beginn von Mängelgewährleistungsarbeiten durchzuführen. Sollte im Rahmen unserer Mängelbeseitigung Daten verloren gehen, ist dieses Risiko von Ihnen zu tragen.
8. Zahlung
8.1
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen nach 7 Tagen ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, wenn Sie nicht einen geringeren oder wir nicht einen höheren Schaden nachweisen.
8.2
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur gegen von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche zulässig.
9. Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird auf 12 Monate ab Übergang der Gefahr auf den Kunden begrenzt. Dies gilt nicht im Falle, dass der Kunde zu überwiegend privaten Zwecken kauft (Verbrauchsgüter). In diesen Fällen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Ablieferung der Sache beim Kunden. Garantieleistungen können nur gegen Vorlage der
Rechnung bzw. Quittung angenommen werden. Auch innerhalb der ersten 12 Monate nach Lieferung räumen wir uns das Recht auf zweimalige Nachbesserung der Ware ein. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung bleibt dem Kunden innerhalb der ersten 12 Monate nach Lieferung das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu
verlangen. Wird das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages beansprucht, so muss uns eine angemessene Frist zur Überprüfung der Ware eingeräumt werden. Sofern wir dieser nicht selbst nachkommen können, wird die reklamierte Ware an den Vorlieferanten weitergeleitet. Stellt sich heraus, dass die Beanstandung nicht
zutrifft und die Ware mangelfrei ist, so müssen wir leider eine Kostenerstattung verlangen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Wir weisen darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerhard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
11. Datenschutz
Sie ermächtigen uns, alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über Ihr Unternehmen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
12. Schlussbestimmungen
12.1
Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
12.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
12.3
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Osterrönfeld. Falls Sie Vollkaufmann sind oder Ihren Sitz im Ausland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Rendsburg vereinbart.
Stand: 01/2007
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